Weiterbildung Pflegeberater*in nach § 45 SGB XI 04.11.2020 - 20.11.2020 8:30 – 15:30 Uhr
Kategorie: Weiterbildungen für Pflegekräfte
Umfang / Länge: 40 Ustd., berufsbegleitend
Im §45 SGB XI ist der gesetzliche Auftrag zur Schulung, Anleitung und Beratung pflegender Angehöriger und an der Pflege interessierter Menschen festgelegt. Dies stärkt das Profil des/der „Pflegeberaters*in“, der/die als Mitarbeiter*in eines Pflegedienstes die Aufgabe hat, Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie interessierte Personen in pflegerisch relevanten Fragen im Sinne der aktivierenden Pflege vor Ort zu schulen und zu beraten.
Zum einen geschieht dies, wenn seitens der Betroffenen und deren Angehörigen Beratung und Schulung gewünscht wird, zum anderen bei Eintritt einer veränderten Pflegesituation. Im Sinne der Überleitungspflege führt der/die Pflegeberater*in ein Gespräch mit den Betroffenen in der stationären Einrichtung, erfasst Bedarfe, berät die Angehörigen, bereitet die Entlassung nach Hause vor und berät bzw. schult Angehörige bei pflegerischen Fragen.
Ziel der Weiterbildung ist, dass Pflegefachkräfte rechtliche, kommunikative und konzeptionelle Grundlagen erwerben, um die Herausforderungen in der Pflegeberatung fachlich kompetent meistern zu können. Methodischer Schwerpunkt dazu ist die Analyse exemplarischer Beratungssituationen an konkreten Fallbeispielen. Dies geschieht in Abgrenzung zu dem §7 SGB XI.
Zielgruppe
Examinierte*r Altenpfleger*in und Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger*in
Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Kurs
3-jährige Ausbildung zur Altenpflegefachkraft oder
zur Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger*in mit nachweislich zwei Jahren Berufserfahrung und fundierten Kenntnissen in der häuslichen Pflege.
Dokumente
20m-46.pdf anmeldung_datenschutz.pdf